ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN



1. ALLGEMEINES

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Auch wenn die Bedingungen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden, gelten sie für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir, als Verkäufer, hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.


2. ANGEBOTE UND AUFTRÄGE

Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder durch die Auslieferung der Ware.

Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen und andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben unser Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. Sie dürfen nicht an Dritte weiter gegeben oder Inhalte bekannt gegeben werden und gehören nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung zu verbindlichem Vertragsinhalt.


3. ZWEIFELHAFTE ZAHLUNGSFÄHIGKEIT

Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung

der Ware eine angemessene Frist setzen. Geht die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns ein, können wir vom Vertrag zurück treten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.


4. PREISE

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, gelten unsere Preise in Euro „ab Werk“ und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem der Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, behalten wir uns Preiserhöhungen entsprechend unserer zu der Zeit gültigen Preisliste vor. Der Käufer erhält eine geänderte Auftragsbestätigung. Er hat daraufhin die Möglichkeit von der Bestellung hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht wurde, zurück zu treten. Seinen Rücktritt muss der Käufer spätestens 5 Werktage nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären.


5. ZAHLUNG

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit, kommt er auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug.

Gerät ein Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Den Nachweis eines höheren Schadens behalten wir uns vor.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.


6. LIEFERZEIT

Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferzeit innerhalb 2 Wochen nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.

Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug. Vor Ablauf dieser genannten verlängerten Lieferzeit bzw. Lieferfrist ist der Käufer nicht zum Rücktritt oder zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 4 Wochen an, sind der Käufer, als auch wir, als Verkäufer, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, so lange der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z. B. wegen Interessenwegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.

Schadensersatzansprüche jeder Art sind bei einem etwaigen Lieferverzug ausgeschlossen, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


7. VERSAND

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet für eine Transportversicherung zu sorgen.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die wir einzeln berechnen werden.


8. VERWENDUNG

Unsere Produkte sind nur für die Forschung bestimmt und dürfen nicht an Mensch oder Tier oder im privaten Bereich verwendet werden.

Die Produkte werden nicht an Privatpersonen verkauft und dürfen auch nicht an solche weiter verkauft werden.

Der Käufer ist für den bestimmungsgemäßen Einsatz verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Produkte nur von entsprechend geschultem Personal mit nötiger Sorgfalt zu handhaben sind, da von Chemikalien grundsätzlich besondere Gefahren ausgehen können.


9. GEWÄHRLEISTUNG/ HAFTUNG

Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb 1 Woche nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung ist auf 1 Jahr ab Lieferung der Ware beschränkt.

Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt, indem wir den Mangel beseitigen oder eine neue Ware liefern.

Wir sind berechtigt die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Kaufpreisherabsetzung oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder vom Verkäufer insgesamt verweigert worden, kann der Käufer eine Kaufpreisminderung verlangen oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklären.

Schadensersatzansprüche wegen des Mangels zu den nachfolgenden Bedingungen kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wurde.

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Soweit wir bezüglich der Ware eine Beschaffenheits- und oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehler der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.

Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


10. EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen und Schadensersatzansprüchen erfüllt hat.

Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, ins besondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Kaufvertrag . Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwendung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.


11. ERFÜLLUNGSORT

Der Erfüllungsort für Zahlungen und unsere Warenlieferungen ist 91590 Bruckberg.


12. DATENVERARBEITUNG

Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.


13. ANZUWENDENDES RECHT

Für das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch, wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.